IMPRESSUM & ABG
Agrar & Bauunternehmen Karl Henneke Weidenstraße 8, 15345 Altlandsberg
Tel.: 0176 255 60 303 / 0174 242 17 98
karl.henneke@web.de
Str. Nr.:064/230/02881
USt-IdNr.: DE356087612
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Nach- und Änderungsverträge sowie alle damit verbundenen Leistungen, einschließlich Beratungen und Auskünften. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB an, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Fassung, sofern kein Bauvertrag abgeschlossen wurde. Regelungen, die durch diese AGB nicht abgedeckt sind, richten sich ebenfalls nach der VOB/B.
2. Angebot
2.1. Das Angebot basiert auf den schriftlichen Angaben des Auftraggebers, Informationen aus einer Besichtigung vor Ort sowie zur Verfügung gestellten Bauplänen und Massenberechnungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, besondere Risiken oder Erschwernisse rechtzeitig mitzuteilen.
2.2. Bei unvorhergesehenen Erschwernissen, die vom Auftraggeber nicht angegeben wurden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. In einem solchen Fall erfolgt eine Preis- und Leistungsanpassung im gegenseitigen Einvernehmen.
2.3. Angebote sind unverbindlich und ab Angebotsabgabe für einen Monat gültig. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.4. Unsere Angebote gelten ausschließlich für nicht gefährliche oder unbelastete Abfälle. Wird nach Beprobung festgestellt, dass Abfälle belastet oder gefährlich sind, behalten wir uns vor, das Angebot entsprechend anzupassen. Dies erfolgt im Einklang mit der Deponieverordnung vom 01.08.2023.
3. Eigentumsübergang und Verwertung
3.1. Mit der Trennung vom Grundstück geht das Eigentum an den abzubrechenden Objekten sowie an verwertbaren Rohstoffen oder Abfällen auf den Auftragnehmer über.
3.2. Die Preisgestaltung basiert auf der Verwertung einzelner Objekte. Nach Vertragsabschluss dürfen keine verwertbaren Gegenstände mehr entfernt werden.
4. Technische Ausführung, Verantwortung und Haftung
4.1. Der Auftrag wird gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften ausgeführt.
4.2. Anweisungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie die öffentliche Sicherheit betreffen.
4.3. Eine Haftung des Auftragnehmers besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer/Subunternehmer einzusetzen.
4.5 Als Subunternehmer für andere Bauunternehmen übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die auf der Baustelle entstehen. Für diese Schäden haftet ausschließlich der Auftraggeber. Dies umfasst unter anderem Schäden an Werkzeugen, Baumaschinen und anderen Ausrüstungsgegenständen.
5. Termine und Ausführungsfristen
5.1. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ausreichendes Personal und erforderliche Geräte zur Einhaltung der vereinbarten Termine bereitgestellt werden.
5.2. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, Fristen anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Witterungsbedingte Unterbrechungen verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Die Abnahme kann ausdrücklich, stillschweigend oder formlos erklärt werden.
6.2. Da keine Neubauten errichtet werden, besteht keine Gewährleistungspflicht.
7. Zahlung
7.1. Eine Abschlagszahlung von 30 % der Gesamtsumme ist zu Beginn der Arbeiten fällig. Weitere 30 % sind nach Erreichen von 50 % des Leistungsstandes zu zahlen. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.
7.2. Skontoabzüge sind nicht zulässig.
7.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem aktuellen Diskontsatz der Sparkasse MOL, zzgl. 19% Umsatzsteuer, berechnet.
7.4. Ohne Bauvertrag ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von zwei Tagen, wird ein Baustopp verhängt, und der Auftragnehmer entscheidet über die Fortsetzung der Arbeiten.
8. Entsorgungsnachweise
8.1. Entsorgungsnachweise für nicht gefährliche Abfälle werden nur auf behördliche Anforderung erstellt.
8.2. Für gefährliche Abfälle werden Entsorgungsnachweise auch ohne behördliche Aufforderung auf Wunsch des Auftraggebers bereitgestellt.
9. Einsehbarkeit der AGB
9.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
9.2. Die AGB sind öffentlich auf unserer Website einsehbar. Die Webadresse ist stets in der Fußzeile unserer Rechnungen angegeben.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.2. Änderungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10.3. Unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.
10.4. Erfüllungsort ist das im Vertrag bezeichnete Objekt.
11.08.2024
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